| 1. | Angebote, wichtige Hinweise | | 1.1. | Angebote von JaDecor erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Konditionen, sofern nicht eine hiervon abweichende, individuelle Regelung getroffen wurde. JaDecor bindet sich erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung, die u.a. durch Zusendung einer Rechnung oder der Ware erfolgen kann. | | 1.2. | JaDecor liefert die im Zuge der ständigen technischen Weiterentwicklung verbesserte Ausführung. | | | | | 2. | Lieferzeit | | 2.1. | Der Beginn einer Lieferzeit setzt voraus, dass alle vom Käufer beizubringenden Dokumente, Genehmigungen und die Sicherstellung des Kaufpreises JaDecor zum vereinbarten Termin mit dem notwendigen vereinbarten Inhalt übergeben wurden. | | 2.2 | Der Lauf einer Lieferzeit wird gehemmt durch von JaDecor nicht zu vertretende Umstände oder im Fall nicht fristgerecht gelieferter Rohstoffe zur Herstellung des bestellten Produktes. | | | | | 3. | Gefahrenübergang, Versand | | 3.1. | Sowohl bei Abholung als auch bei Versand des Produktes geht die Gefahr in dem Zeitpunkt über, in dem JaDecor der zur Ausführung des Versandes bestimmten Person das Produkt übergeben hat. Verzögert sich die Übergabe aus Gründen, die der Käufer vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Mitteilung über die Auslieferungsbereitschaft auf den Käufer über. | | | | | 4. | Wareneingang, Rügepflichten | | 4.1. | Das Produkt oder die Lieferung ist bei Erhalt auf Vollständigkeit, Beschädigung der Verpackung und Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind JaDecor unverzüglich schriftlich mitzuteilen. | | 4.2. | Bei offensichtlichen Mängeln muss die Mitteilung innerhalb von acht Werktagen nach Erhalt JaDecor zugehen, andernfalls ist die Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. | | | | | 5. | Gewährleistung, allgemeine Haftung | | 5.1. | Für durch JaDecor anerkannte Mängel eines Produktes leistet JaDecor nach Ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt dies fehl, hat der Käufer das Recht, die Zahlung nur des Teiles der Rechnung aufzuschieben, der den mangelhaften Lieferteil betrifft. Der Käufer hat nicht das Recht, einen Mangel selbst zu beseitigen und Erstattung der entstandenen Kosten zu verlangen. | | 5.2. | Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einer Verletzung von Pflichten des Vertrages oder der vertraglichen Nebenpflichten beruhen sind ausgeschlossen. | | | | | 6. | Preise | | 6.1. |
Die Preise gelten ab jeweiligem Auslieferungslager oder benannten Bestimmungsort gemäß INCOTERMS in der jeweils aktuellen Fasung sowie der aktuell gültigen Preisliste zu den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen. Die Umsatzsteuer wird in der jeweils geltenden Höhe zusätzlich berechnet. |
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Stand: 01/2006 |
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| 7. | Zahlungen, Zahlungsverzug | | 7.1. |
Zahlungen erfolgen in der Regel vertraglich vereinbart per Abbuchungsauftrag und ohne Zahlungsziel. |
| 7.2. | Ein Rechnungsausgleich anders als durch Zahlung von Geld bedarf der schriftlichen Zustimmung von JaDecor und erfolgt rein erfüllungshalber. Alle damit verbundenen Kosten trägt der Käufer. | | 7.3. |
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist JaDecor berechtigt, Verzugszinsen, mindestens in Höhe von vier Prozent p.a. über dem aktuellen Zinssatz zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen. |
| 7.4. | Bei Liquiditätsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest, ist JaDecor berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden – auch gestundeten- Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe erfüllungshalber hereingenommener Wechsel, Barzahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. | | 7.5. | Nicht-Zahlung von erhaltenen Lieferungen ist ein Grund für fristlose Vertragskündigung. | | | | | 8. | Eigentumsvorbehalt | | 8.1. | JaDecor bleibt der Eigentümer des gelieferten Produktes bis der Käufer die Ansprüche von JaDecor aus den bisher getätigten Geschäften vollständig befriedigt hat. | | 8.2. | Zur Sicherung der in 8.1 genannten Ansprüche tritt der Käufer bereits jetzt diejenigen seiner Forderungen unter Einschluss solcher aus laufender Rechnung oder Kontokorrent an JaDecor ab, welche dem Käufer aus einer Weiterveräußerung der unveränderten oder veränderten Vorbehaltsware gegen seine Vertragspartner oder Dritte erwachsen. JaDecor nimmt diese Abtretung an. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die von der jeweiligen Veräußerung betroffen ist. | | | | | 9. | Zuständige Gerichte, anwendbares Recht | | 9.1. |
Gerichtsstand ist 56068 Koblenz. JaDecor ist jedoch berechtigt, Rechtsschutz auch bei jedem anderen Gericht zu suchen, welches nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder des Staates des Sitzes des Käufers für den betreffenden Streit zuständig ist. |
| 9.2. | Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. | | | | | 10. | Sonstiges | | 10.1. | Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist das von JaDecor angegebene Konto. | | 10.2. | Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. | | 10.3. | Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht ganz oder nur teilweise unwirksam sein oder werden, berührt die nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen |
| 11. |
Haftungsausschluss |
| 11.1. |
Wir weisen nochmals besonders darauf hin, das wir selbstgemischte Dekore weder zurücknehmen, noch eine Haftung dafür übernehmen. |
| 11.2. |
Ebenso übernehmen wir keine Haftung, wenn Untergründe nicht sorgfältig nach unseren aktuellen Untergrundvorbehandlungsrichtlinien vorbereitet wurden. |
| 11.3. |
Das gleiche gilt für die Nichteinhaltung unserer Verarbeitungsrichtlinien, die Ihnen bekannt sind. |
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